Die entstehenden Kosten für die Betreuung Ihres Kindes werden im Fall der gewünschten Bezuschussung durch das Jugendamt im vollen Umfang ( abgesehen von den Verpflegungskosten ) übernommen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Bezuschussung des Jugendamtes.
Ebenso besteht natürlich die Möglichkeit, die Betreuungskosten selbst zu tragen.
Die Verpflegungskosten betragen zur Zeit (2023) 45,00 € pro Monat und umfassen Frühstück, Mittagessen und Zwischenmahlzeiten.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit der Selbstversorgung.